|
Vereinsordnungen und Geschäftsordnungen
Eine Satzung sollte nur Bestimmungen regeln, die dauerhaft Bestand haben. Sie regelt die Grundordnung des Vereins und sein Verhältnis zu den Mitgliedern wie eine Verfassung, mit bindender Wirkung für alle.
Eine Vereinsordnung trifft Regelungen für das tägliche Vereinsleben. Darum muss in der Satzung immer festgelegt werden, welche Ordnungen bestehen und wer diese beschließen, ändern und aufheben kann. Sonst sind diese für die Mitglieder nicht bindend.
In der Vereinsordnung werden u.a. die verschiedenen Arbeitsbereiche des Vorstandes beschrieben und den verschiedenen Vorstandsmitgliedern zugeteilt (z.B. Kassenführung, Schriftführung u.ä.).
Als Beispiele lassen sich anführen: Sitzungsordnung, die den Ablauf der Mitgliederversammlung beschreibt, Wahlordnung, die das Wahlverfahren festlegt, Finanzordnung, für die Kassenführung und Wirtschaftsplanung , Wettkampfordnung, für den Sportbetrieb, Ehrungsordnung, legt fest, wer wann warum und durch wen geehrt wird, Beitragsordnung, die die verschiedenen Beitragsstufen festlegt oder Hausordnung zur Regelung des Verhaltens in vereinseigenen Anlagen und Gebäuden.
Geschäftsordnungen regeln das „Innenleben“ der Organe und Gremien des Vereins und berühren die Rechte der Mitglieder nicht unmittelbar. Die Organe und Gremien können Regelungen des Miteinander beschließen, die man „Geschäftsordnung“ nennt. Beispiele: Geschäftsordnung, die die Arbeitsbereiche der Vorstands- und der anderen ehrenamtlichen Mitglieder für die verschiedenen Sparten und Geschäftsbereiche festlegt, Sitzungsordnung, die den Ablauf der Vorstandssitzung beschreibt, „Thekendienstordnung“ im Vereinslokal. Aus „Vereinsrecht für Vereinspraktiker“ erhältlich im Buchhandel oder unter http://www.vereinsbuchladen.de. Ergänzende Fragen können sie stellen im Vereinsforum unter http://www.Marktplatzverein.de
http://www.vereinsbuchladen.de
|
|