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Abstimmungsvorgänge
Bei eindeutigen Mehrheitsverhältnissen und kritischen Themen, zum Beispiel einem Beschluss über die Ehrung verdienter Mitglieder, mögliche Zuschüsse zu einer Jugendfahrt, wird durch Akklamation entschieden: " Erhebt sich gegen diesen Vorschlag Widerspruch?“ Entsprechender Applaus gilt als Zustimmung. Zu den weitaus meisten Anträgen wird offen abgestimmt durch Handzeichen oder zeigen einer Stimmkarte. Auch bei einer offenen Abstimmung ist auf eine Auszählung Wert zu legen. Schon häufig hat sich gezeigt, dass der erste Augenschein nicht mit dem tatsächlichen Ergebnis übereinstimmend. Auch hier können Sie als Mitglied eingreifen, und bei Zweifeln an überschlägig ermittelten Ergebnissen eine Auszählung verlangen. Bei Personalentscheidungen ist auch im Verein eine geheime Abstimmung nicht unüblich aber auch nicht vorgeschrieben. Dazu werden eindeutig gekennzeichnete Stimmzettel benötigt. Bei verschiedenen Anträgen zu einem Tagesordnungspunkt wird zunächst der weiter gehende behandelt. Ein Beispiel: die Tennisabteilung möchte einen Sparten Beitrag von € 5,- erheben können der Schatzmeister beantragt, allen Sparten die Möglichkeit zu geben eigene Beiträge bis zu € 10,- zu erheben. Der Antrag des Schatzmeisters ist der weiter gehende. Würde er positiv entschieden, brauchte über den Antrag der Tennisabteilung nicht mehr abgestimmt werden. Hätte man zunächst über den Antrag der Tennisabteilung positiv entschieden, wäre trotzdem der Antrag Schatzmeister noch zu behandeln gewesen. So wurde einem Abstimmungsgang erspart. Aus „Lehmann, Die Mitgliederversammlung im Verein“ ISBN:3-9808778-4-1 Euro 14,95 erhältlich im Buchhandel oder unter http://www.Vereinsbuchladen.de
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