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Rentner mit Nebenbeschäftigung im Verein

Rentner mit Nebenbeschäftigung im Verein

Bei Rentnern, denen Sie im Verein eine Arbeit anbieten wollen, müssen Sie folgendes wissen: Grundsätzlich können nur Ruheständler über 65 Jahren unbegrenzt dazuverdienen - so viel sie können oder wollen. Das Zubrot - ob als Mini-Job oder sozialversicherungspflichtiges Einkommen - schmälert nicht die Höhe der eigenen gesetzlichen Rente. Die Nebenbeschäftigung muss auch nicht dem Rentenversicherungsträger gemeldet werden.

Wer jünger ist als 65, muss dagegen aufpassen. Kritisch wird's immer dann, wenn es um vorgezogene Renten geht. Rentner können ab 2008 mehr zu ihrer Rente hinzuverdienen. Von der Gesetzesänderung betroffen sind Erwerbsminderungsrentner und Altersrentner vor dem 65. Geburtstag. Das Limit darf in zwei Monaten im Jahr verdoppelt werden. Damit sind problemlos Sonderzahlungen wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld abgedeckt. Die Altersrente wird dann wie immer voll weitergezahlt. Wer nur ein wenig mehr verdient, muss dagegen bereits kräftige Abstriche bei seiner Rente in Kauf nehmen.

Auch Frührentner, die aus gesundheitlichen Gründen ihren Beruf aufgeben mussten und deswegen eine so genannte Erwerbsminderungsrente bekommen, dürfen in einem bestimmten Rahmen Geld dazuverdienen. Die Regelungen sind in diesem Bereich recht komplex.

Betroffene sollten sich von ihrem Rentenversicherer auf den Cent genau ausrechnen lassen, wie viel sie in diesem persönlichen Einzelfall dazuverdienen dürfen. Bei Rentnern mit voller Erwerbsminderung wird angenommen, dass sie nur noch weniger als drei Stunden am Tag arbeiten können. Auch in solchen Fällen ist professioneller Rat sehr wichtig, um keine Einbußen zu erleiden.
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