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Allgemeinheit
Die Tätigkeit eines gemeinnützigen Vereins muss der Allgemeinheit zugute kommen, das heißt, der Kreis der Mitglieder darf nicht gewollt klein gehalten werden, z.B. durch die Begrenzung auf die Mitglieder einer Familie oder eines Betriebes oder durch zu hohe Mitgliedsbeiträge. Daher muss zum Beispiel auch ein gemeinnütziger Betriebssportverein Interessierte aufnehmen, auch wenn diese nicht in dem betreffenden Betrieb beschäftigt sind. Die Finanzbehörden halten Mitgliedsbeiträge und Umlagen von durchschnittlich 1023 € pro Jahr und Person und Aufnahmegebühren von 1534 € pro Person für vertretbar. Außerdem darf der Verein eine Investitionsumlage von höchstens 5113 € pro Mitglied in 10 Jahren erheben, wenn diese wg. konkreter Maßnahmen erhoben wird und das Mitglied das Recht hat, diese auf 10 Jahre zu verteilen. Dies sind die Durchschnittsbeträge pro Mitglied. Aus „Lehmann, Erfolgreich als Vereinsvorstand“ ISBN 3-9808778-6-8 Euro 14,95 erhältlich im Buchhandel oder unter http://www.Vereinsbuchladen.de
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