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Kassenprüfung



Kassenprüfung

Die oder der Kassenprüfer erhält seinen Auftrag von der Mitgliederversammlung und ist nur dieser gegenüber Auskunftspflichtig. Der Kassenprüfer ist damit die Vertrauensperson der Mitglieder des Vereins.
In den Vereinssatzungen ist, in unterschiedlichster Ausführung, häufig festgehalten, dass Kassenprüfer, Revisoren oder Rechnungsprüfer zu wählen sind. Die Bezeichnung ist jedoch nicht entscheidend, jeder weiß, was grundsätzlich gemeint ist.
Das Vereinsrecht kennt keine allgemeine Prüfungspflicht durch Kassenprüfer oder Dritte mit Überprüfung der jeweiligen jährlichen Rechnungslegung oder der allgemeinen Geschäftsführung und Vermögensverwaltung des Vorstands.
Nur selten sind die Anforderungen und Aufgaben der Kassenprüfer in der Satzung, in einer Finanzordnung oder speziellen Vereinsordnung beschrieben. Der Kassenprüfer hätte bei wörtlicher Auslegung nur die Prüfung der Kasse vorzunehmen, wobei es in vielen Vereinen eine solche traditionelle „Bargeldkasse“ gar nicht mehr gibt. Man verlangt in der Regel jedoch mindestens von ihm, dass er weiterhin prüft, ob die Ausgaben sachlich richtig und wirtschaftlich verwendet wurden und mit dem Haushaltsplan übereinstimmen. Es ist es nicht Aufgabe der Kassenprüfer, die Vereinspolitik des Vorstands zu bewerten, jedenfalls dann nicht, wenn sie sich im Rahmen von Gesetz und Satzung und Beschlüssen der Mitgliederversammlung bewegt.
Letztlich wäre von Vorteil, wenn der Kassenprüfer einen exakt definierten Prüfungsauftrag von der Mitgliederversammlung, in deren Auftrag er prüft, schriftlich mitgeteilt bekäme. Einen solchen Prüfungsauftrag können auch Sie als Vereinsmitglied formulieren und auf die Tagesordnung der Mitgliederversammlung setzen lassen, um ihn zur Abstimmung zu bringen.
Aus „Lehmann, Die Mitgliederversammlung im Verein“ ISBN:3-9808778-4-1 Euro 14,95 erhältlich im Buchhandel oder unter http://www.Vereinsbuchladen.de


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