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Jugendarbeitsschutzgesetz gilt auch für Vereine
Bei Schülern, die noch nicht 18 Jahre alt sind, muss bei Beschäftigungen im Verein das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) berücksichtigt werden. Das Gesetz unterscheidet zwischen Kindern (bis 15 Jahre) und Jugendlichen (15 bis 18 Jahre). Nach dem Gesetzt sind aber auch "Jugendliche", die zur (Pflicht-)Schule gehen, noch "Kinder".
Wer noch nicht 13 Jahre alt ist, darf im Verein gar nicht arbeiten. Erst ab dem 13. Lebensjahr ist das mit Zustimmung der gesetzlichen Vertreter möglich. Die Arbeit darf weder die Gesundheit gefährden noch den Schulbesuch behindern. Die Arbeitszeit ist auf zwei Stunden täglich begrenzt. Sie darf weder vor dem Schulunterricht noch nach 18 Uhr liegen und natürlich auch nicht während der Schulzeit. In den Schulferien gibt es hiervon keine Ausnahme.
Für Jugendliche, die Arbeiten wollen, sind die Einschränkungen nicht ganz so krass. Jugendliche dürfen bis zu 8 Stunden täglich und in der Woche maximal 40 Stunden arbeiten. Allerdings aufpassen: Wenn man zwar vom Alter her "Jugendlicher" ist, aber noch zur Schule gehen musst (Schulpflicht!), gilt grundsätzlich der Abschnitt "Kinder" – allerdings mit der Ausnahme, dass pro Jahr 4 Wochen in den Schulferien gearbeitet werden darf.
Sonst gilt für Jugendliche, dass sie nur zwischen 6 Uhr morgens und 20 Uhr abends beschäftigt werden dürfen. Ab 16 darf man im Gaststättengewerbe bis 22 Uhr und in mehrschichtigen Betrieben bis 23 Uhr arbeiten.
Samstags und sonntags gilt generell ein Arbeitsverbot. Ausnahmen sind aber möglich an Samstagen z.B. in Krankenhäusern, in der Vereinsgaststätte und beim Sport. An Sonntagen ist per Gesetz eigentlich nur die Arbeit im Gaststättengewerbe und in Krankenhäusern als Ausnahme zu nennen.
Jugendliche dürfen nicht in Bereichen arbeiten, die gefährlich sind. Darunter fallen sittliche Gefahren (!), Lärm, gefährliche Stoffe, außergewöhnliche Hitze oder Kälte oder generell Arbeiten, die mit Unfallgefahren verbunden sind, denen sich Jugendliche nicht bewusst sind oder diese nicht einschätzen können. Aus „Jobmaschine Verein“ erhältlich im Buchhandel oder unter http://www.vereinsbuchladen.de. Ergänzende Fragen können sie stellen im Vereinsforum unter http://www.Marktplatzverein.de
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