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Nachteile der Gemeinnützigkeit
Die Steuervergünstigungen gelten grundsätzlich nur für die ideelle Tätigkeit des Vereins, die Vermögensverwaltung und die Zweckbetriebe, nicht jedoch für die wirtschaftlichen Geschäftsbetriebe des Vereins (außerhalb bestimmter Grenzen) Dass einige Vereine auf den Status eines gemeinnützigen Vereins verzichten, liegt an den Nachteilen, die den genannten Vorteilen gegenüberstehen. Der Verein wird in seiner Handlungsfreiheit nicht unerheblich eingeschränkt. Der Verein kann seine Mitgliederzahl nicht ohne weiteres begrenzen. Grundsätzlich muss jeder als Mitglied aufgenommen werden, der die Satzung anerkennt. Die Höhe der Mitgliedsbeiträge, der Aufnahmegebühren und der Umlagen ist begrenzt Es dürfen keine Erwerbszwecke, auch nicht der Mitglieder, gefördert werden. Die Verwendung der eingenommenen Mittel muss zeitnah erfolgen. Die Bildung von Rücklagen ist erschwert. Mitglieder dürfen keine Zuwendungen (d.h. ohne Gegenleistung) erhalten Dritte dürfen nicht unangemessen begünstigt werden Bei Auflösung des Vereins muss das Vereinsvermögen steuerbegünstigten Zwecken zugeführt werden Aus „Lehmann, Wie gründe ich einen Verein“ ISBN 3-9808778-5-X erhältlich im Buchhandel oder über http://www.vereinsbuchladen.de
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