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Mitgliedschaft im Verein
Die Mitgliedschaft im Verein ist ein persönliches Rechtsverhältnis, das die Pflichten und Rechte des Vereinsmitgliedes durch Gesetz, Satzung und die lt. Satzung vorgesehenen Vereinsordnungen beinhaltet. Es entsteht durch den Beitritt zum Verein. Mit dem Beitritt in den Verein unterwirft sich das Vereinsmitglied den Regelungen dieser Körperschaft. Es erkennt die Satzung und die dort vorgesehenen Vereinsordnungen an ebenso wie die bisher durch die Organe des Vereins gefassten Beschlüsse. Es unterwirft sich auch der Weisungsbefugnis des Vorstandes nach §26 BGB. Wenn jemand die Mitgliedschaft in einem Verein erworben hat, ist er ein gleichberechtigtes Mitglied des Vereins. Er hat die gleichen Rechte, wie alle anderen Mitglieder des Vereins, egal ob diese schon 40 Jahre im Verein sind, ob sie jedes Jahr eine hohe Spende geben oder ob sie sportliche Höchstleistungen vollbringen. Eine unterschiedliche Rechtsstellung von Mitgliedern ist bei einer sachlichen Begründung möglich. Dies muss sich jedoch immer auf Gruppen beziehen, nicht auf einzelne Personen. Einen besseren oder schlechteren Mitgliederstatus kann es zum Beispiel geben bei Ehrenmitgliedern (kein Stimmrecht nur auf Grund dieser Funktion), fördernden Mitgliedern (freier Eintritt bei bestimmten Veranstaltungen) oder in jugendlichen Mitgliedern (eingeschränktes Nutzungsrecht zu bestimmten Tageszeiten). Diese Einschränkungen müssen sich aus der Satzung ergeben. Aus „Lehmann, Meine Rechte als Vereinsmitglied“ ISBN 3-9808778-3-3 erhältlich im Buchhandel und unter http://www.Vereinsbuchladen.de
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