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Satzung



Satzung

Voraussetzung für die Existenz des Vereins ist, dass sich die Mitglieder auf eine Satzung einigen. Wie eine Satzung auszusehen hat, ist im BGB geregelt.
Danach gibt es Pflichtbestandteile, die eine Satzung enthalten muss:
Der Zweck des Vereins muss beschrieben werden Der Zweck des Vereins kann später nur durch einstimmigen Beschluss aller Mitglieder geändert werden.
Der Name muss festgelegt werden (Stimmen Sie bei einer Vereinsgründung vorher mit dem Registergericht und Ihrem Dachverband ab, ob der vorgesehene Name so eintragungsfähig (schon vorhanden? Irreführend?) ist und ob er vom Dachverband so akzeptiert wird.
Der Sitz des Vereins ist anzugeben
Besteht die Absicht, durch Eintragung in das Vereinsregister Rechtsfähigkeit zu erlangen, ist dies zu vermerken.
Weiter soll die Satzung zu folgenden Themen Regelungen enthalten:
Ein- und Austritt der Mitglieder
Beitragsregelungen (Wer entscheidet über die Höhe der Beiträge, sind auch Sach- oder Arbeitsleistungen vorgesehen)
Die Bildung des Vorstands (Anzahl, Dauer der Wahlperiode, evtl. den Vorstandsmitgliedern zugewiesene Aufgabenfelder)
Einberufung der Mitgliederversammlung (Anlass, Form, Termine, Fristen)
Beurkundung der Beschlüsse (i.d.R. Schriftform, d.h. unterschrieben vom Protokollführer und dem 1. Vors.)
Die Vereinsatzung kann geändert werden, es müssen jedoch die von Satzung und Gesetz vorgegebenen Bestimmungen beachtet werden. Beachten Sie bei der Aufstellung einer Satzung, dass der Bundesgerichtshof festgelegt hat, das alle das Vereinsleben bestimmenden Grundentscheidungen in die Satzung aufzunehmen sind, und nicht in Vereinsordnungen neben der Satzung geregelt werden sollen. Eine Schiedsordnung gehört zum Beispiel in die Satzung.
Diese Regelung dient zum Schutz der Mitglieder, von denen man erwarten kann, dass sie die Satzung kennen, nicht jedoch, dass sie über sämtliche sonstigen Vereinsordnungen informiert sind. Der Verein fährt gut mit dem Grundsatz: Alles was die Vereinsmitglieder in irgendeiner Weise verpflichtet, gehört in die Satzung. Ausführungsbestimmungen können jedoch neben der Satzung in Vereinsordnungen oder Geschäftsordnungen geregelt sein.
Aus „Lehmann, Meine Rechte als Vereinsmitglied“ ISBN 3-9808778-3-3 Euro 14,90 erhältlich im Buchhandel oder unter http://www.Vereinsbuchladen.de


Sachvortrag
Selbstlosigkeit