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Spenden

SpendenDas Gesetz verwendet den Begriff ”Zuwendungen (Spenden und Mitgliedsbeiträge)”. Zuwendungen beziehen außer den Spenden und Mitgliedsbeiträgen auch die Aufnahmegebühren und sonstigen Mitgliedsumlagen ein. Unter Spenden versteht man freiwillige und unentgeltliche Ausgaben zur Förderung steuerbegünstigter Zwecke. Sie können Sach- oder Geldspenden sein und müssen das Vermögen des Spenders endgültig wirtschaftlich belasten, d. h. sie dürfen nicht wieder in das Vermögen des Spenders zurückfließen.

Dafür erhält der Spender eine steuerliche Begünstigung die darin liegt, dass er seine Zuwendung bis zu 20% des Gesamtbetrags der Einkünfte als Sonderausgabe absetzen kann. Voraussetzung für die Abzugsfähigkeit von Spenden ist allerdings, dass sie an steuerbegünstigte Vereine gegeben werden, die gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgen. Gegenstand einer Spende können nur Geld oder Sachwerte (einschließlich Umsatzsteuer) sein, nicht dagegen Nutzungen (z.B. Nutzung eines privaten Pkws für Zwecke des Vereins) oder Leistungen (z.B. Arbeits- und Zeitaufwand von Mitgliedern für den Verein).

Der Verein ist verpflichtet, Spendeneinnahmen und ihre zweckentsprechende Verwendung ordnungsgemäß aufzuzeichnen. Zudem muss er ein Doppel der Zuwendungsbestätigung 6 Jahre aufbewahren. Es ist aber auch zulässig, das Doppel in elektronischer Form zu speichern und 6 Jahre aufzubewahren. Der Verein hat die Spende für die ideellen Satzungszwecke zu verwenden. Die Spende darf auf keinen Fall in einen steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb oder in den Bereich der steuerfreien Vermögensverwaltung fließen. Die Verwendung in einem steuerbegünstigten Zweckbetrieb ist dagegen zulässig.Die Verwendung der Spende wird vom Finanzamt überprüft. Entspricht sie nicht den gesetzlichen Vorschriften, so hat das den Verlust der Steuerbefreiung für den betreffenden Steuerabschnitt zur Folge. Bei schwerwiegenden Verstößen kann sogar die Gemeinnützigkeit rückwirkend für 10 Jahre versagt werden.

Aus „Vereinsbesteuerung für Vereinspraktiker“ erhältlich im Buchhandel oder unter http:vereinsbuchladen.de. Ergänzende Fragen können sie stellen im Vereinsforum unter http://www.Marktplatzverein.de


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