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Hier die an uns gerichteten Fragen. Alle Anfragen werden nach besten Wissen und Gewissen beantwortet. Eine Haftung für die Richtigkeit können wir jedoch nicht übernehmen.           

1             Schriftführer erforderlich?

2             Sitz des Vereins

3             Kassenwart

4             Verein ruhen lassen?

 

1             Schriftführer erforderlich?

Sehr geehrte Damen und Herren,

meine Frage lautet: Kann ein Verein als eingetragener Verein existieren, wenn er laut Satzung keinen Schriftführer hat? Das Amt des Schriftführers lässt sich bei uns immer nur schwer besetzen - deshalb soll dieses Amt durch eine Satzungsänderung wegfallen. Ich bin nun der Meinung, dass dies nicht geht und dass der Schriftführer für den Verein genauso notwendig ist wie der Vorstand und der Kassier. Stimmt dies so? Was sagt das Gesetz bzw. die Gesetze dazu? Danke für Ihre prompte Antwort bereits im Voraus.

Mit freundlichen Grüßen A. H.

sehr geehrter Herr H.,

das Gesetz verlangt nur, das der Verein einen Vorstand haben muss. Wie dieser sich zusammensetzt, bleibt einer satzungsmäßigen Regelung vorbehalten. Es kann also auch auf den Schriftführer verzichtet werden. Wir empfehlen: Der ehrenamtliche Vereinsvorstand , ISBN 978-3-945202-39-5, erhältlich für 9,95 € im (Internet) Buchhandel oder in unserem http://www.Vereinsbuchladen.de. Dort auch als PDF-Datei zum Download für 3,95 €.

2             Sitz des Vereins

Sehr geehrte Damen und Herren,

wonach richtet sich der Sitz eines Vereins. Ich gelesen, dass der Verein postalisch erreichbar sein muss, aber welche Anschrift ist maßgeblich, um den Sitz eines Vereins zu begründen? Ist es üblicherweise nach Wohnort des Vorsitzenden oder Geschäftsführers oder muss sich der Verein bei der Gründung bereits überlegen, wo der Vereinssitz sein soll, da dieser ja bei der Vereinsgründung angegeben werden muss.

Viele  Dank im Voraus. Mit freundlichem Gruß F. L.

Sehr geehrte Frau L.,

richtig ist, dass der Verein einen Sitz haben muss. dies ist üblicherweise der Wohnsitz des 1. Vorsitzenden. Wenn der Verein eine eigene Geschäftsstelle hat, ist üblicherweise dies der Sitz des Vereins. Wichtig ist, dass der Verein postalisch erreichbar ist. Wir empfehlen: Vereinsrecht für Vereinspraktiker , ISBN 978-1973132486 erhältlich für 9,90 Euro im (Internet) Buchhandel oder in unserem http://www.Vereinsbuchladen.de. Dort auch für 3,95 € als PDF-Datei zum Download.

3             Kassenwart

Sehr geehrte Damen und Herren, ich bin seit ca. 1,5 Jahren aktives Mitglied in einem Verein.

Nun stehen neue Wahlen an und man bat mich sehr kurzfristig die Aufgabe des Kassenwarts zu übernehmen.

Meine Frage:

welche rechtlichen Verpflichtungen gehe ich ein, bzw. welche Haftungsfragen und daraus entstehende Folgen habe ich zu beachten. muss ich diese ehrenamtliche Tätigkeit meinem Arbeitgeber anzeigen, bzw. muss ich Ihn um sein Einverständnis bitten? zu meiner Person/Eingangs- und Rahmenbedingungen: ich bin männlich, 40 Jahre alt und bei einer Firma (GmbH) angestellt seit ca. 1,5 Jahren aktives Mitglied im Verein eine Geschäftsordnung/ Vereinsatzung liegt mir nicht vor, bzw. deren Inhalte sind mir z.Z. nicht bekannt. Der Aufwand für die Aufgaben des Kassenwarts wird von dem z.Z. aktiven Kassenwart mit ca. 1 Stunde in der Woche beziffert. Zu dem Themenkomplex Steuerliche Fragen und Abrechnungen habe ich kein Fachwissen und greife im privaten Umfeld auf entsprechendes Fachpersonal zurück

Vielen Dank und freundliche Grüße F. L.

Sehr geehrter Herr L.,

die gesamte Palette möglicher Risiken und Haftungen können wir hier nicht aufführen. Wenn sie Ihr Ehrenamt mit der gleichen Sorgfalt ausüben wie Ihr Hauptamt, sind auch die Risiken vergleichbar. Die Satzung benötigen Sie auf jeden Fall für Ihre Tätigkeit. Der Aufwand dürfte eine Stunde auf keinen Fall unterschreiten. ihrem Arbeitgeber brauchen Sie u.W. eine ehrenamtliche Tätigkeit nicht anzuzeigen, es schadet aber i.d.R. nicht, wenn sie dies trotzdem tun.  Sie sollten durch Literatur und ggfs. ein Seminar sich möglichst bald das erforderlich Wissen zur Vereinsbesteuerung aneignen. Wir empfehlen: Vereinsrecht für Vereinspraktiker , ISBN 978-1973132486 erhältlich für 9,90 Euro im (Internet) Buchhandel oder in unserem http://www.Vereinsbuchladen.de. Dort auch für 3,95 € als PDF-Datei zum Download.

4             Verein ruhen lassen?

Hallo Forum!

Da es uns auf unserer Mitgliederversammlung nicht gelungen ist einen neuen Vorstand zu wählen (es fanden sich nicht genug Personen für ein Amt) und der Verein (e.V.) schon länger auf  Sparflamme läuft, haben wir überlegt unseren Verein aufzulösen. Jetzt erfuhren wir, dass man einen Verein auch "ruhen lassen" kann. Muss dies' auch auf einem dazu ausdrücklich einberufenen Mitgliederversammlung beschlossen werden? Welche Konsequenzen hat diese Entscheidung?

Vielen Dank im Voraus I.K.

Sehr geehrte Frau K.,

der Begriff einen Verein ruhen lassen ist uns nicht bekannt. Aber vielleicht kann uns einer unserer Leser informieren. Wir empfehlen: Vereinsrecht für Vereinspraktiker , ISBN 978-1973132486 erhältlich für 9,90 Euro im (Internet) Buchhandel oder in unserem http://www.Vereinsbuchladen.de. Dort auch für 3,95 € als PDF-Datei zum Download.