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Verein - was ist das



Verein – was ist das

Der Verein ist ein auf eine gewisse Dauer angelegter körperschaftlich organisierter Zusammenschluss einer Anzahl von Personen, die ein gemeinschaftliches Ziel, den in der Satzung festgelegten Vereinszweck, verfolgen.
Die Mitglieder des Vereins müssen den Willen haben, als eine Einheit auftreten zu wollen unter einem Vereinsnamen, vertreten durch einen Vorstand. Der Wille des Vereins wird durch Beschlussfassung der Mehrheit der Mitgliederversammlung gebildet. Zum Wesen des Vereins gehört auch, das ein Wechsel in der Mitgliederschaft stattfinden kann.
Mit der Eintragung in das Vereinsregister, hat der Verein sein „Leben“ als juristische Person begonnen, seine Rechtsfähigkeit erlangt. Er kann als Verein z.B. Grundstücke erwerben oder Mitarbeiter einstellen, aber auch Kredite aufnehmen. Das Vereinsvermögen steht dem Verein und nicht den Mitgliedern persönlich zu, allerdings haften diese auch nicht für die Verbindlichkeiten des Vereins.
Ihr Verein nimmt als gleichberechtigte “juristische Person” am Rechts- oder Geschäftsleben teil, vergleichbar einer GmbH oder einer Aktiengesellschaft. Mit geringen Ausnahmen werden daher an den Vorstand eines Vereins die gleichen Anforderungen gestellt, wie an den Vorstand einer AG oder einer GmbH. Aus „Lehmann, Wie gründe ich einen Verein“ ISBN 3-9808778-5-X erhältlich im Buchhandel oder über http://www.vereinsbuchladen.de


Verband
Verein als Arbeitgeber