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Nur wenige Positionen im Verein sind so scheinbar einfach zu besetzen wie die eines Ehrenvorsitzenden. Aber schon kurz nach der Ernennung fangen die Probleme an: Hatte der Ehrenvorsitzender ein Teilnahmerecht an den Vorstandssitzungen, ist er dort stimmberechtigt, ist er von der Beitragszahlung befreit, hatte ein Weisungsrecht gegenüber den Mitgliedern...
Unsere Empfehlung:
In dem Beschluss zur Ernennung zum Ehrenvorsitzenden sollten die Bedingungen klar formuliert werden. Eine gesetzliche Vorgabe gibt es nicht. Vieles was in dem einen Verein selbstverständlich erscheint ist im anderen undenkbar. Also gilt es klar zu formulieren welche Rechte und Pflichten mit der Funktion eines Ehrenvorsitzenden verbunden werden. Größere Vereine haben eine Ehrungsordnung verabschiedet, in der auch die Rechte und Pflichten von Ehrenvorsitzenden oder ihren Mitgliedern geregelt sind. Beispiele für eine Ehrungsordnung finden Sie unsere Broschüre "Erfolgreich als Vereinsvorstand" erhältlich im Buchhandel oder unter www.vereinsbuchladen.de
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