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Mitgliederpflichten



Mitgliederpflichten

Die Pflichten eines Vereinsmitgliedes müssen in der Satzung festgelegt sein. Dabei ist der Gleichbehandlungsgrundsatz zu beachten, das heißt, dass bei sonst gleichen Voraussetzungen alle Vereinsmitglieder gleich behandelt werden müssen.
Es kann durchaus vorkommen, dass bestimmte Gruppen von Vereinsmitgliedern verringerte oder erhöhte Pflichten haben. Als Beispiel wären zu nennen die verringerte Beitragspflicht bei Jugendlichen oder die Ableistung von Arbeitsstunden ausschließlich für die männlichen Mitglieder. Die üblichen Verpflichtungen eines Vereinsmitgliedes sind: Zahlung von Beiträgen, Zahlung von Umlagen, Ableistung von kostenlosen Arbeitsstunden.
Daneben gibt es eine Treue - und Förderpflicht gegenüber dem Verein, die nicht ausdrücklich in Gesetz und Satzung festgelegt ist.
Die Treuepflicht gegenüber dem Verein verlangt, sich innerhalb und außerhalb des Vereins loyal zu verhalten und sich nicht gegen die Zwecke des Vereins zu wenden. Ein Verstoß gegen die Treuepflicht wäre zum Beispiel, wenn das Mitglied einer Bürgerinitiative zur Erhaltung einer Streuobstwiese sich bei der Kommune um einen Bauplatz auf eben dieser Wiese bemühen würde. Kein Verstoß gegen die Treuepflichten ist jedoch, wenn ein Mitglied, z.B. auf der Mitgliederversammlung, den Vorstand kritisiert.
Die Förderpflicht geht über die Treuepflicht noch hinaus. Sie bedeutet, dass jedes Vereinsmitglied gehalten ist, aktiv am Vereinsleben teilzunehmen, z.B. zumindest die Veranstaltungen des Vereins zu besuchen oder als ehrenamtlicher Helfer beim Roten Kreuz die Fortbildungsveranstaltungen zu nutzen.
Die Treue - und Förderpflichten der Vereinsmitglieder sind allgemeinverbindlich. Da jedoch nur wenige Vereinsmitglieder diese Pflichten kennen, sollte man sie ausdrücklich in die Satzung aufnehmen.
Aus „Lehmann, Meine Rechte als Vereinsmitglied“ Euro 14,90 ISBN 3-9808778-3-3 erhältlich im Buchhandel oder unter http://www.Vereinsbuchladen.de


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