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Mitgliederversammlung
Die Mitgliederversammlung ist das neben dem Vorstand durch das Gesetz vorgeschriebene Organ des Vereins. Die Reche der Mitgliederversammlung können in der Satzung eingeschränkt, aber nicht ganz aufgehoben werden. In der Mitgliederversammlung erfolgt die Willensbildung des Vereins. Die Mitgliederversammlung ist die Versammlung der Mitglieder. Das bedeutet, dass die Mitglieder tatsächlich anwesend sein müssen. Andere Regelungen, Vertretungsmöglichkeiten, Abstimmung per E-Mail, sind möglich, müssen aber in der Satzung verankert sein. Die Mitgliederversammlung ist auch kein zufälliges Zusammentreffen, sondern zu ihr muss form- und fristgerecht eingeladen werden. Grundsätzlich ist die Mitgliederversammlung für alles zuständig, wenn diese Zuständigkeit nicht durch die Satzung eingeschränkt wird. Der Vorstand ist also außer für die rechtsgeschäftliche Vertretung des Vereins nur für Angelegenheiten zuständig, die durch die Satzung dem Vorstand zugewiesen werden. Auch an andere Vereinsorgane können Zuständigkeiten der Mitgliederversammlung durch die Satzung delegiert werden. Der Mitgliederversammlung kann die Zuständigkeit für alle grundlegenden Vereinsangelegenheiten nicht entzogen werden. Das Gesetz macht keinen Unterschied zwischen einer ordentlichen und einer außerordentlichen Mitgliederversammlung. Als ordentliche Mitgliederversammlung bezeichnet man i.d.R. die turnusmäßig vorgesehene Mitgliederversammlung, als außerordentlich die bei besonderen Anlässen einberufene. In der Praxis sind unterschiedliche Vorgaben für Form und Frist der Einladung üblich. Aus „Lehmann, Die Mitgliederversammlung im Verein“ ISBN:3-9808778-4-1 Euro 14,95 erhältlich im Buchhandel oder unter http://www.Vereinsbuchladen.de
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