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Umsatzsteuerfreigrenze



Umsatzsteuerfreigrenze

Umsatzsteuer wird nicht erhoben, wenn der Gesamtumsatz (inklusive Umsatzsteuer) im vorangegangenen Kalenderjahr 17.500 € nicht überstiegen hat und im laufenden Kalenderjahr 50.000 € voraussichtlich nicht übersteigen wird. Betrugen die Umsätze des Vereins im Vorjahr nicht mehr als 17.500 €, so wird für die Umsätze des laufenden Jahres keine Umsatzsteuer erhoben, selbst wenn im laufenden Jahr mehr als 17.500 € Umsätze gemacht worden sind. Allerdings unterliegen dann im darauf folgenden Jahr die Umsätze der Umsatzsteuer, da die Grenze von 17.500 € im Vorjahr überschritten wurde.
Aus Vereinsbesteuerung für Vereinspraktiker erhältlich im http://www.Vereinsbuchladen.de


Umsatzsteuer für Vereine
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