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Vereinszweck
Der Zweck des Vereins muss in die Satzung aufgenommen werden. In jedem Fall darf der Zweck des Vereins nicht auf eine wirtschaftliche Betätigung ausgerichtet sein, da sie sonst keinen Idealverein sondern einen sog. wirtschaftlichen Verein wären, der der staatlichen Genehmigung bedarf. Natürlich dürfen sie auch keine gesetzwidrige Zwecke in die Satzung aufnehmen. Der Zweck des Vereins sollte eindeutig gewählt werden. Ob er aber besonders weit oder enger gefasst wird ist auch dadurch vorgegebenen, dass der Verein in seinem Rechenschaftsbericht nachweisen muss, dass er den Vereinszweck, und zwar alle Vereinszwecke, auch erfüllt hat. Darum kann eine gewisse Beschränkung mitunter sinnvoll sein. Zu beachten ist auch, dass der Vereinszweck nach dem Gesetz nur durch ein Votum aller Mitglieder (nicht nur der Anwesenden bei der Mitgliederversammlung) geändert werden kann. In diese sehr einengende Vorschrift können Sie jedoch in der Satzung weiter fassen (z.B. Zweidrittelmehrheit in der Mitgliederversammlung). Wenn der Verein als gemeinnützig anerkannt werden soll, muss er einen gemeinnützigen Zweck fördern. Diese werden in § 52Abs.2 der Abgabenordnung aufgezählt. Bei Fördervereinen verlangen die Finanzämter in der Regel einen sehr konkreten Verwendungszweck, also nicht allgemein " Förderung des Brauchtums " sondern konkret " Förderung des Heimatmuseums ". Aus „Lehmann, Wie gründe ich einen Verein“ ISBN 3-9808778-5-XEuro 14,85 erhältlich im Buchhandel oder über http://www.vereinsbuchladen.de
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