Als Muster zeigen wir Ihnen hier die Vereinsgrundsätze des TuS Fritzar
1. Der TuS Fritzlar 1862/1911 e.V. ist ein seinen Mitgliedern und dem Gemeinwohl der Stadt und der Region verpflichteter Sportverein. Der TuS Fritzlar 1862/1911 e.V. ist bereit, alle Menschen als Mitglieder aufzunehmen, die sich zu seiner Satzung und zu seinen Vereinsgrundsätzen bekennen. Alle Mitglieder haben die gleichen Rechte und Pflichten.
2. Die Vereinsfarben sind Rot-Weiß. Das Vereinswappen ist das Stadtwappen ergänzt um den Schriftzug "TuS Fritzlar 1862/1911 e.V.". Die Sportkleidung bei Wettkämpfen und bei öffentlichen Anlässen sollte in den Vereinsfarben gehalten sein und das Vereinswappen tragen.
3. Der TuS Fritzlar 1862/1911 e.V. bietet seinen Mitgliedern im Rahmen seiner finanziellen und organisatorischen Möglichkeiten die kostengünstige Ausübung des Freizeit- und Breitensports und des Wettkampf- und Leistungssports. Die Interessen dieser Bereiche sind gleichrangig. Spitzensport kann innerhalb des Vereins betrieben werden, wenn er weder den Freizeit- und Breitensport noch den Wettkampf- und Leistungssport organisatorisch beeinträchtigt oder finanziell belastet.
4. Der sportliche Bereich des Vereins ist in Abteilungen organisiert. Das Wohl des Gesamtvereins geht vor einzelnen Abteilungsinteressen. Der Jugendsport wird besonders gefördert.
5. Um das Kennenlernen der Mitglieder zu begünstigen und den Zusammenhalt des Vereins zu festigen, führt der Verein gesellige Veranstaltungen durch, deren Finanzierung nicht zu Lasten der Aufgaben im Sport gehen darf.
6. Die Mitglieder übernehmen die Verpflichtung, die von der Mitgliederversammlung festgesetzten Beiträge pünktlich zu entrichten und durch tatkräftige Mitarbeit die sportlichen und gesellschaftlichen Aktivitäten des Vereins zu unterstützen. Jedes Mitglied ist aufgerufen, im Rahmen seiner Möglichkeiten ehrenamtliche Aufgabe zu übernehmen.
7. Der Besuch der Mitgliederversammlungen der Abteilungen und des Gesamtvereins zur Mitwirkung an der demokratischen Willensbildung des Vereins ist eine selbstverständliche Verpflichtung für jedes Mitglied.
8. Der TuS Fritzlar betreibt eine vorsichtige Finanzpolitik. Kreditaufnahmen sind nur für Investitionen und nur dann möglich, wenn die Bedienung der Kredite jederzeit sichergestellt ist. Für voraussehbare Investitionen sind Rücklagen zu bilden. Für Unvorhergesehenes ist eine freie Rücklage bis zur Höhe eines halben Jahresbeitragsaufkommens anzusammeln.
9. Die Vereinsbeiträge sind nur so anzusetzen, dass die laufenden Kosten des Vereins, die Dotierung der Rücklagen und die Bedienung eventueller Kredite gedeckt sind.
Fritzlar, 24.01. ....
Auszug aus "Ehrenamtliches Vereinsmanagement" erhältlich unter http://www.vereinsbuchladen.de oder im örtlichen Buchhandel.
1. Der TuS Fritzlar 1862/1911 e.V. ist ein seinen Mitgliedern und dem Gemeinwohl der Stadt und der Region verpflichteter Sportverein. Der TuS Fritzlar 1862/1911 e.V. ist bereit, alle Menschen als Mitglieder aufzunehmen, die sich zu seiner Satzung und zu seinen Vereinsgrundsätzen bekennen. Alle Mitglieder haben die gleichen Rechte und Pflichten.
2. Die Vereinsfarben sind Rot-Weiß. Das Vereinswappen ist das Stadtwappen ergänzt um den Schriftzug "TuS Fritzlar 1862/1911 e.V.". Die Sportkleidung bei Wettkämpfen und bei öffentlichen Anlässen sollte in den Vereinsfarben gehalten sein und das Vereinswappen tragen.
3. Der TuS Fritzlar 1862/1911 e.V. bietet seinen Mitgliedern im Rahmen seiner finanziellen und organisatorischen Möglichkeiten die kostengünstige Ausübung des Freizeit- und Breitensports und des Wettkampf- und Leistungssports. Die Interessen dieser Bereiche sind gleichrangig. Spitzensport kann innerhalb des Vereins betrieben werden, wenn er weder den Freizeit- und Breitensport noch den Wettkampf- und Leistungssport organisatorisch beeinträchtigt oder finanziell belastet.
4. Der sportliche Bereich des Vereins ist in Abteilungen organisiert. Das Wohl des Gesamtvereins geht vor einzelnen Abteilungsinteressen. Der Jugendsport wird besonders gefördert.
5. Um das Kennenlernen der Mitglieder zu begünstigen und den Zusammenhalt des Vereins zu festigen, führt der Verein gesellige Veranstaltungen durch, deren Finanzierung nicht zu Lasten der Aufgaben im Sport gehen darf.
6. Die Mitglieder übernehmen die Verpflichtung, die von der Mitgliederversammlung festgesetzten Beiträge pünktlich zu entrichten und durch tatkräftige Mitarbeit die sportlichen und gesellschaftlichen Aktivitäten des Vereins zu unterstützen. Jedes Mitglied ist aufgerufen, im Rahmen seiner Möglichkeiten ehrenamtliche Aufgabe zu übernehmen.
7. Der Besuch der Mitgliederversammlungen der Abteilungen und des Gesamtvereins zur Mitwirkung an der demokratischen Willensbildung des Vereins ist eine selbstverständliche Verpflichtung für jedes Mitglied.
8. Der TuS Fritzlar betreibt eine vorsichtige Finanzpolitik. Kreditaufnahmen sind nur für Investitionen und nur dann möglich, wenn die Bedienung der Kredite jederzeit sichergestellt ist. Für voraussehbare Investitionen sind Rücklagen zu bilden. Für Unvorhergesehenes ist eine freie Rücklage bis zur Höhe eines halben Jahresbeitragsaufkommens anzusammeln.
9. Die Vereinsbeiträge sind nur so anzusetzen, dass die laufenden Kosten des Vereins, die Dotierung der Rücklagen und die Bedienung eventueller Kredite gedeckt sind.
Fritzlar, 24.01. ....
Auszug aus "Ehrenamtliches Vereinsmanagement" erhältlich unter http://www.vereinsbuchladen.de oder im örtlichen Buchhandel.
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